Steuerberatung für Unternehmensnachfolge
Die Übergabe eines Lebenswerks verdient eine sorgfältige Planung – steuerlich und menschlich.
Nachfolge ist eines der komplexesten Vorhaben – wir kennen es von innen.
Die Übergabe eines Unternehmens ist eines der komplexesten Vorhaben im unternehmerischen Leben. Ob Übergabe an Kinder, an Mitarbeitende oder Verkauf an Dritte – steuerliche Weichenstellungen entscheiden oft über erhebliche Beträge. Wir kennen das Thema nicht nur aus der Theorie: Als Kanzlei, die selbst einen Generationenwechsel vollzogen hat, wissen wir, was dabei wirklich zählt.
Faustregel: Die ideale Nachfolgeplanung beginnt 5–10 Jahre vor der eigentlichen Übergabe.
Typische Fragen zur Nachfolge
- → Was ist mein Betrieb wirklich wert?
- → Übergabe an Kinder oder an Mitarbeitende?
- → Asset Deal oder Share Deal – was ist günstiger?
- → Wie nutze ich erbschaftsteuerliche Freibeträge?
- → Wie sichere ich meinen Ruhestand finanziell ab?
Was wir für dich übernehmen
Unternehmensbewertung
Welchen Wert hat dein Betrieb? Wir erstellen eine fundierte Unternehmensbewertung – ob für Verkaufsverhandlungen, für die Erbschaftsteuer oder zur internen Orientierung.
Übertragung im Familienkreis
Schenkung zu Lebzeiten oder Vererbung? Wir optimieren die Übertragung unter Nutzung der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Freibeträge (§§ 13a, 13b ErbStG) und der Verschonungsregelungen.
Unternehmensverkauf (Asset Deal vs. Share Deal)
Beim Verkauf entscheidet die Struktur über die Steuerlast: Asset Deal oder Share Deal – beide haben grundlegend unterschiedliche steuerliche Konsequenzen. Wir analysieren und begleiten die Transaktion.
Betriebsverpachtung als Übergangslösung
Wer nicht sofort vollständig übergeben möchte, kann den Betrieb verpachten. Das erhält steuerliche Buchwerte und sichert Übergangseinkünfte.
Nachfolgeplanung mit ausreichend Vorlauf
Ideale Nachfolgeplanung beginnt 5–10 Jahre vor der eigentlichen Übergabe. Frühe Strukturierung schafft Optionen und vermeidet Zeitdruck.
Zusammenarbeit mit Notaren & Anwälten
Wir arbeiten eng mit Notaren und Fachanwälten für Erbrecht und Gesellschaftsrecht zusammen und koordinieren den Gesamtprozess.
Wichtig: Verschonungsregelungen bei Betriebsvermögen
Betriebsvermögen kann unter bestimmten Voraussetzungen zu 85 % (Regelverschonung) oder sogar zu 100 % (Optionsverschonung) von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit werden – wenn die Behaltensfristen und Lohnsummenregeln eingehalten werden. Diese Verschonungen müssen aktiv beantragt werden und sind an strenge Voraussetzungen geknüpft.
Fragen zur Unternehmensnachfolge
Wann sollte ich mit der Nachfolgeplanung beginnen?
So früh wie möglich – idealerweise 5 bis 10 Jahre vor der geplanten Übergabe. So bleiben alle Optionen offen und du kannst steuerlich optimal gestalten.
Was kostet eine Unternehmensbewertung?
Die Bewertung richtet sich nach Aufwand und Methode (vereinfachtes Ertragswertverfahren, Discounted Cashflow etc.). Wir nennen dir im Erstgespräch eine konkrete Einschätzung.
Muss die Nachfolge innerhalb der Familie stattfinden?
Nein. Viele Betriebe werden erfolgreich an Mitarbeitende (Management-Buy-out) oder externe Käufer übergeben. Wir begleiten alle Formen der Nachfolge.
Jetzt Nachfolgegespräch vereinbaren
Erstgespräch kostenlos – wir schauen gemeinsam, wie wir die Übergabe deines Betriebs optimal gestalten können.