Steuerberatung für GmbHs & Kapitalgesellschaften
Von der Gründung bis zur Ausschüttung – steuerlich optimal aufgestellt.
Die GmbH hat ihre eigenen Spielregeln.
Eine GmbH unterliegt eigenen Steuergesetzen: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, die korrekte Gestaltung des Geschäftsführergehalts, Gesellschafterdarlehen, verdeckte Gewinnausschüttungen – die Komplexität ist deutlich höher als beim Einzelunternehmen. Wir begleiten GmbHs und andere Kapitalgesellschaften von der Gründung über den laufenden Betrieb bis zur Nachfolge.
15%
Körperschaftsteuer auf GmbH-Gewinne
25%
Abgeltungsteuer auf Ausschüttungen
vGA vermeiden
Verdeckte Gewinnausschüttungen sind ein häufiger Betriebsprüfungsfund – wir helfen, sie von Anfang an zu vermeiden.
Was wir für deine GmbH übernehmen
Jahresabschluss & Offenlegung
GmbHs sind zur Erstellung eines Jahresabschlusses nach HGB verpflichtet und müssen diesen im Bundesanzeiger offenlegen. Wir erstellen Bilanz, GuV und Anhang termingerecht.
Körperschaftsteuer & Gewerbesteuer
GmbHs zahlen 15 % Körperschaftsteuer zzgl. SolZ sowie Gewerbesteuer. Wir optimieren die Steuerlast durch zulässige Gestaltungen – z.B. Verlustvorträge, IAB und Gewerbesteueranrechnung.
Geschäftsführergehalt & Gesellschafter-Gestaltung
Das Gehalt des Gesellschafter-Geschäftsführers muss einem Fremdvergleich standhalten. Wir helfen bei der richtigen Dimensionierung und dokumentieren korrekt, um vGA zu vermeiden.
Gewinnausschüttung & Kapitalertragsteuer
Ausschüttungen an Gesellschafter unterliegen der Abgeltungsteuer (25 % zzgl. SolZ). Mit dem Teileinkünfteverfahren gibt es in bestimmten Fällen günstigere Alternativen – wir zeigen dir, was passt.
Gesellschafterdarlehen & Verrechnungskonten
Darlehen zwischen GmbH und Gesellschafter müssen fremdüblich gestaltet sein (Zinssatz, Vertrag, Rückzahlung). Wir überprüfen bestehende Strukturen und richten neue korrekt ein.
Holding-Strukturen & Steueroptimierung
Wer mehrere Gesellschaften hält, kann durch eine Holding-Struktur Steuern auf Ebene der Holding weitgehend steuerneutral thesaurieren. Wir beraten zur Sinnhaftigkeit und Umsetzung.
Wichtig: Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vermeiden
Eine vGA liegt vor, wenn die GmbH ihrem Gesellschafter einen Vorteil gewährt, den sie einem fremden Dritten nicht gewähren würde – z.B. überhöhtes Gehalt oder zinsloses Darlehen. Das Finanzamt behandelt vGAs als Gewinnausschüttung und löst Nachzahlungen aus. Korrekte Gestaltung von Anfang an schützt vor teuren Betriebsprüfungsergebnissen.
Fragen zur GmbH-Besteuerung
Was kostet ein Jahresabschluss für eine GmbH?
Die Kosten richten sich nach der StBVV sowie nach DATEV-Zeitwerten für die Erstellung. Ausschlaggebend sind Bilanzsumme, Umsatz und Komplexität. Wir nennen dir im Erstgespräch eine realistische Einschätzung.
Muss unsere GmbH einen Steuerberater haben?
Gesetzlich vorgeschrieben ist es nicht – aber in der Praxis ist es ohne Steuerberater kaum möglich, die gesetzlichen Pflichten (Jahresabschluss, Offenlegung, Steuererklärungen) korrekt und fristgerecht zu erfüllen.
Wir haben bereits einen Steuerberater – kann man wechseln?
Ja, ein Wechsel ist jederzeit möglich. Wir koordinieren die Übergabe der Unterlagen und Daten und sorgen für einen reibungslosen Übergang.
Jetzt Erstgespräch vereinbaren
Erstgespräch kostenlos – wir schauen uns gemeinsam an, wo wir deine GmbH steuerlich besser aufstellen können.