Steuerberatung für Ärzte & Heilberufe – wir kennen deine Welt.
Praxisgründung, Abrechnung, Umsatzsteuerbefreiung, Investitionsabzugsbeträge – als Arzt oder Heilberufler hast du steuerlich eine eigene Welt. Wir kennen sie und navigieren darin sicher für dich.
Für diese Berufsgruppen
Als Arzt brauchst du mehr als Standard-Steuerberatung.
Heilberufe haben eine eigene steuerliche Logik: Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 UStG, gemischte Tätigkeiten, kassenärztliche Abrechnungen, Investitionsabzugsbeträge für Praxisausstattung – das ist eine Welt, die spezifisches Wissen voraussetzt.
Ein Generalist kann das abarbeiten. Wir können es erklären, optimieren und mitdenken. Du konzentrierst dich auf deine Patienten, wir auf deine Zahlen.
Umsatzsteuerbefreiung richtig anwenden
§ 4 Nr. 14 UStG – was ist befreit, was nicht? Gemischte Tätigkeiten korrekt aufteilen.
Investitionsabzugsbeträge optimal nutzen
Neue Geräte, Praxisausstattung, Fahrzeuge – IAB senkt die Steuerlast erheblich.
Praxisgründung & Praxisübernahme begleiten
Von der Finanzierungsstruktur bis zur ersten Buchhaltung – wir setzen alles sauber auf.
Typische Themen in der Praxis
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💉
Kassenärztliche vs. privatärztliche Einnahmen
Korrekte Trennung und Verbuchung beider Einnahmequellen
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🏥
Praxisgemeinschaft vs. Gemeinschaftspraxis
Steuerlich grundverschieden – die richtige Struktur spart viel
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📋
IGeL-Leistungen & umsatzsteuerpflichtige Extras
Individuelle Gesundheitsleistungen richtig abgrenzen
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🔁
Praxisverkauf & Übergabe steueroptimiert
§ 18 EStG – der Veräußerungsgewinn lässt sich stark reduzieren
Was wir für dich übernehmen
Von der Gründung bis zur Übergabe – wir begleiten deine Praxis in allen steuerlichen Fragen.
Praxisgründung & -übernahme
Rechtsformwahl, Finanzierungsstruktur, Anmeldungen bei Finanzamt und KV – wir setzen die Grundlage sauber auf.
Laufende Buchhaltung
Digitale Finanzbuchhaltung über DATEV – du lädst deine Belege hoch, wir erledigen den Rest. Monatliche Auswertungen inklusive.
Jahresabschluss & Steuererklärung
EÜR oder Bilanz – je nach Größe der Praxis erstellen wir den Abschluss und optimieren die Einkommensteuerlast.
Gehaltsoptimierung & Lohnbuchhaltung
Geschäftsführergehalt, Praxismitarbeiter, Minijobs – wir optimieren die Vergütungsstruktur steuerlich und rechtssicher.
Umsatzsteuer für Heilberufe
§ 4 Nr. 14 UStG korrekt anwenden – steuerfreie und steuerpflichtige Leistungen sauber trennen, IGeL-Leistungen richtig einordnen.
Investitionsplanung & IAB
Neue Röntgenanlage, Praxissoftware, Fahrzeuge – Investitionsabzugsbeträge richtig planen und die Steuerlast gezielt senken.
Das Steuerrecht der Heilberufe – ein eigenes Kapitel.
Was für andere Selbstständige normal ist, gilt für Ärzte und Heilberufler häufig nicht – oder anders. Drei Themen, bei denen viele Fehler passieren:
Umsatzsteuerbefreiung § 4 Nr. 14 UStG
Heilkundliche Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit – aber nicht pauschal. Schönheitsbehandlungen, Gutachten oder Lieferungen fallen häufig raus. Falsche Einordnung kostet im Nachhinein.
Investitionsabzugsbetrag für Praxen
Bis zu 200.000 € vorab steuerlich geltend machen – für Geräte, die du in den nächsten drei Jahren kaufen willst. Voraussetzung: Planung und korrekte Buchung. Wir berechnen, wann sich das lohnt.
Freiberufliche vs. gewerbliche Tätigkeit
Ärzte sind Freiberufler – das klingt simpel. Wird die Praxis aber zur GmbH oder betreibst du Nebentätigkeiten, kann schnell Gewerbesteuer entstehen. Sauber trennen ist Pflicht.
Fragen von Ärzten & Heilberuflern
Bin ich als Arzt überhaupt umsatzsteuerpflichtig?
Heilkundliche Leistungen – also Diagnose und Behandlung von Krankheiten – sind nach § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Das gilt für Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten und viele weitere Heilberufe. Achtung: Nicht alle Leistungen fallen automatisch darunter. Ästhetische Eingriffe ohne Heilzweck, Gutachten für Versicherungen oder der Verkauf von Produkten können steuerpflichtig sein. Gern klären wir das für deine Praxis genau.
Muss eine Arztpraxis einen Jahresabschluss (Bilanz) erstellen?
Nein – eine Einzelpraxis eines niedergelassenen Arztes muss in der Regel keine Bilanz erstellen, solange keine Bilanzierungspflicht nach HGB besteht. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) reicht. Anders sieht es bei einer Praxis-GmbH aus: Als Kapitalgesellschaft besteht Bilanzierungspflicht. Wir erklären dir genau, welche Form für deine Praxis richtig ist.
Lohnt sich eine GmbH für meine Praxis?
Das hängt vom Umsatz, der geplanten Verwendung der Gewinne und deiner persönlichen Situation ab. Eine GmbH senkt den Steuersatz auf einbehaltene Gewinne deutlich – kann aber auch mehr Verwaltungsaufwand und Kosten bedeuten. Wir rechnen das für dich durch und geben eine klare Empfehlung, keine pauschale Antwort.
Betreut ihr auch Praxen außerhalb von Ulm?
Ja – wir betreuen Praxen in ganz Deutschland digital über DATEV und Milia. Persönliche Termine in Senden sind natürlich möglich, aber nicht zwingend. Viele unserer Mandanten schätzen die Flexibilität, alles digital zu erledigen.
Bereit für eine Kanzlei, die deine Praxis versteht?
Erstes Gespräch kostenlos & unverbindlich – wir schauen uns gemeinsam an, wo wir dir helfen können.