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Einkommensteuer 27. Februar 2026

Einkommensteuererklärung 2025: Fristen, Tipps und häufige Fehler

Wann muss die Einkommensteuererklärung für 2025 abgegeben werden? Welche Fristen gelten für Selbstständige, Freiberufler und Arbeitnehmer? Und welche Fehler kosten dich bares Geld? Alles Wichtige auf einen Blick.

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Benjamin Wahler

Steuerberater, #TaxTeam Wahler

Einkommensteuererklärung 2025: Fristen, Tipps und häufige Fehler

Das Jahr 2025 ist vorbei – jetzt kommt die Einkommensteuererklärung. Kein Grund zur Panik, aber sehr wohl ein Grund, die wichtigsten Fakten zu kennen: Wann muss was abgegeben werden? Was kannst du absetzen? Und welche Fehler kosten dich unnötig Geld?

Die wichtigsten Fristen im Überblick

Du machst die Erklärung selbst: Die Abgabefrist läuft bis zum 31. Juli 2026. Wer bis dahin nicht abgibt, riskiert einen Verspätungszuschlag von 0,25 % der festgesetzten Steuer – mindestens aber 25 € pro angefangenem Monat.

Du lässt uns das machen: Mit Steuerberater gilt eine deutlich entspanntere Frist: 1. März 2027 (der gesetzliche Termin 28. Februar fällt 2027 auf einen Sonntag, verschiebt sich also auf den nächsten Werktag). Das gibt dir fast ein weiteres Jahr – und uns die Zeit, deine Erklärung in Ruhe optimal zu gestalten.

Tipp: Wenn du weißt, dass du Steuer zurückbekommst, lohnt sich die frühzeitige Abgabe. Je früher du abgibst, desto schneller hast du dein Geld zurück.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Pflicht besteht unter anderem, wenn du:

  • Selbstständig oder freiberuflich tätig bist
  • Einkünfte aus mehreren Quellen hast (z.B. Gehalt + Nebentätigkeit)
  • Kapitaleinkünfte hattest, die nicht vollständig über die Abgeltungssteuer abgerechnet wurden
  • Lohnersatzleistungen bezogen hast (Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld)
  • Verheiratet bist und die Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV mit Faktor gewählt habt
  • Vom Finanzamt zur Abgabe aufgefordert wurdest

Auch wer nicht verpflichtet ist, kann freiwillig eine Erklärung abgeben – in den meisten Fällen kommt dabei eine Erstattung heraus.

Was kannst du 2025 absetzen?

Werbungskosten (Arbeitnehmer)

  • Fahrtkosten zur Arbeit: 0,30 € pro km (ab dem 21. km: 0,38 €) – für das Steuerjahr 2025; ab 2026 gilt einheitlich 0,38 € ab dem ersten Kilometer
  • Homeoffice-Pauschale: 6 € pro Tag, maximal 1.260 € im Jahr (210 Tage)
  • Arbeitsmittel: Laptop, Headset, Schreibtisch – alles was du für die Arbeit brauchst
  • Fortbildungskosten: Seminare, Fachliteratur, Online-Kurse

Betriebsausgaben (Selbstständige & Freiberufler)

Hier gilt: Was betrieblich veranlasst ist, ist absetzbar. Typische Posten:

  • Büromaterial, Software-Abos, Fachliteratur
  • Anteilige Kfz-Kosten (Fahrtenbuch oder 1-%-Methode)
  • Beiträge zu Berufsverbänden
  • Steuerberatungskosten (ja, die lassen sich absetzen!)

Sonderausgaben

  • Altersvorsorge: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Riester, Rürup – bis zu hohen Höchstbeträgen abziehbar
  • Kranken- und Pflegeversicherung: In der Regel vollständig absetzbar
  • Kirchensteuer: Komplett als Sonderausgabe absetzbar
  • Spenden: Bis 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte

Außergewöhnliche Belastungen

Krankheitskosten, Pflegekosten für Angehörige oder Behinderungskosten können abzugsfähig sein – je nach Höhe und Zumutbarkeitsgrenze. Scheidungskosten sind seit 2013 ausdrücklich nicht mehr absetzbar (§ 33 Abs. 2 Satz 4 EStG).

Die häufigsten Fehler, die Geld kosten

1. Die Homeoffice-Pauschale vergessen Gerade im Homeoffice-Alltag wird sie gerne übersehen: 6 € pro Tag, bis zu 1.260 € im Jahr. Das sind bei 210 Tagen Homeoffice fast 1.300 € weniger zu versteuerndes Einkommen.

2. Fahrtkosten falsch berechnen Der erhöhte Satz ab dem 21. km (0,38 €) gilt seit 2022 und wird noch immer häufig nicht angewendet. Bei langen Pendlerstrecken macht das einen spürbaren Unterschied.

3. Handwerkerleistungen nicht geltend machen Wer Handwerker ins Haus lässt, kann 20 % der Arbeitskosten (nicht Material!) direkt von der Steuerschuld abziehen – bis zu 1.200 € im Jahr. Voraussetzung: Zahlung per Überweisung, keine Barzahlung.

4. Belege nicht aufbewahren Das Finanzamt kann jederzeit Nachweise verlangen. Als Faustregel gilt: Belege mindestens bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids aufbewahren – in der Praxis meist vier Jahre nach Abgabe. Für Selbstständige gelten längere Fristen (GoBD: ab 2025 grundsätzlich 8 Jahre). Im Zweifel lieber länger aufheben.

5. Steuerklasse vergessen zu überprüfen Gerade nach einer Heirat, Scheidung oder wenn sich das Gehaltsverhältnis zwischen den Partnern verändert hat, kann ein Steuerklassenwechsel bares Geld sparen.

Was ändert sich 2025 konkret?

  • Grundfreibetrag erhöht auf 12.096 € (2024: 11.784 €)
  • Kinderfreibeträge (Kinderfreibetrag 6.672 € + BEA-Freibetrag 2.928 €) insgesamt 9.600 € pro Kind
  • Solidaritätszuschlag entfällt weiterhin für die große Mehrheit der Steuerzahler
  • Inflationsausgleich: Die Steuertabellen wurden angepasst, um die kalte Progression zu mildern

Unser Fazit

Die Einkommensteuererklärung 2025 ist kein Hexenwerk – aber sie bietet auch bei aufmerksamer Durchführung echte Einsparpotenziale. Wer unsicher ist, ob er alle Möglichkeiten ausschöpft, ist bei uns gut aufgehoben.

Wir nehmen dir die komplette Erklärung ab, holen das Maximum für dich raus – und du hast bis März 2027 Zeit. Melde dich einfach.

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Benjamin Wahler

Steuerberater & Geschäftsführer bei der Wahler Steuerberatungsgesellschaft mbH in Senden/Iller. Spezialist für digitale Kanzleiprozesse und Steuergestaltung für Selbstständige und KMU.