E-Rechnung ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung für alle Umsätze zwischen Unternehmen in Deutschland verpflichtend. Das bedeutet, dass Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden müssen, was eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.

Chancen der E-Rechnung:

  • Effizienzsteigerung: Durch die automatisierte Verarbeitung können Rechnungen schneller und fehlerfrei bearbeitet werden.
  • Kostenersparnis: Weniger Papierverbrauch und reduzierte Portokosten.
  • Umweltfreundlichkeit: Der digitale Prozess ist nachhaltiger und schont Ressourcen.
  • Sicherheit: Elektronische Formate bieten höhere Sicherheit und Nachvollziehbarkeit.

Gesetzliche Regelungen: Die Einführung der E-Rechnung ist gesetzlich streng geregelt. Sie betrifft nur B2B-Leistungen, bei denen beide Parteien im Inland ansässig sind. Kleinbetragsrechnungen bis 250 EUR und Fahrausweise können weiterhin in Papierform ausgestellt werden.

Zeitplan zur E-Rechnung:

  • 2024: Keine Änderungen. Die Vorschriften treten erst 2025 in Kraft.
  • 2025 bis 2026: Übergangsregelungen erlauben weiterhin Papier- oder alternative elektronische Formate, sofern der Empfänger zustimmt.
  • Ab 2027: Vollständige Umsetzung der E-Rechnungspflicht.

Es ist wichtig, sich frühzeitig mit der E-Rechnung auseinanderzusetzen und die notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Mit DATEV Unternehmen online bist Du auf der sicheren Seite.

Sprich uns gerne auf das Thema an.