Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat weitere Informationen über die Soforthilfen für kleine Unternehmer und Soloselbständige veröffentlicht (u.a. eine Übersicht über die zuständigen Behörden/Stellen in den Ländern).
Hintergrund: Am 27.3.2020 hat der Bundesrat abschließend über das Hilfspaket der Bundesregierung für Beschäftigte und Unternehmen entschieden. Das Paket sieht u.a. Soforthilfen für kleine Unternehmen und Soloselbständige vor (s. auch unsere Nachricht v. 24.3.2020).
Zur Sicherstellung ihrer Liquidität erhalten sie eine Einmalzahlung für drei Monate - je nach Betriebsgröße in Höhe von
Damit sollen insbesondere die wirtschaftliche Existenz der Antragsteller gesichert und akute Liquiditätsengpässe wegen laufender Betriebskosten (Mieten, Pachten, Kredite für Betriebsräume oder Leasingraten) überbrückt werden. Die Einmalzahlungen müssen nicht zurückgezahlt werden. Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 Prozent reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.
Hinweis: Anträge auf Sofort-Hilfe können bei den Ansprechpartnern in den Ländern gestellt werden. Die Auszahlung soll schnell und unbürokratisch erfolgen.
Baden-Württemberg
Antragstellung bei und Vorprüfung durch IHK und HWK, Bewilligung durch L-Bank
Bayern
Regierungen und Landeshauptstadt München
Hinweise: Diese Information basiert auf dem Stand 30.3.2020, 10:50 Uhr. Das konkrete Verfahren zur Auszahlung des Bundesprogramms wird zurzeit noch ausgearbeitet.
Die z.T. bereits jetzt parallel dazu laufenden Soforthilfemaßnahmen der Bundesländer werden auf einen möglicherweise bestehenden Anspruch auf Soforthilfe aus dem Bundesprogramm angerechnet.
u.a. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie online (Stand: 29.3.2020, 15:00 Uhr); NWB
Weitere Informationen in unserer News: https://wahler.tax/2020/03/30/coronavirus-soforthilfen-fuer-solo-selbstaendige-und-kleinstbetriebe/
Weil das neue Gesetz Bundestag und Bundesrat im Schnellverfahren zugeleitet werden soll, geht Bundesarbeitsminister Heil davon aus, dass es noch in der ersten Aprilhälfte in Kraft treten kann. Von da an gelten die Regelungen zunächst bis Ende 2020.
Wenn es aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus zu Beeinträchtigungen kommt, stehen verschiedene steuerliche Hilfsangebote der Finanzämter zur Verfügung:
Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Antrag beim Finanzamt, mit dem insbesondere die Betroffenheit vom Coronavirus und das Ausmaß der wirtschaftlichen Schwierigkeiten dargestellt wird.
„Wir wollen verhindern, dass Unternehmen nur deshalb Insolvenz anmelden müssen, weil die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen. Die reguläre Drei-Wochen-Frist der Insolvenzordnung ist für diese Fälle zu kurz bemessen. Deshalb flankieren wir das von der Bundesregierung bereits beschlossene Hilfspaket mit einer Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 für die betroffenen Unternehmen. Mit diesem Schritt tragen wir dazu bei, die Folgen des Ausbruchs für die Realwirtschaft abzufedern.“
Zitat Frau Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Christine Lambrecht, Quelle BMJV
Informationen der Agentur für Arbeit zur Anzeige, Beantragung und Abrechnung des Kurzarbeitergeldes
BMAS: Neue Regelungen für das Kurzarbeitergeld ab 1.3.2020 (Stand: 16.3.2020)
BMAS: Arbeitsrechtliche Auswirkungen, FAQ (Stand: 16.3.2020)
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV): Sonderregeln für insolvenzgefährdete Unternehmen (Stand: 16.3.2020)
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK Bund): Handbuch "Betriebliche Pandemieplanung" (Stand: 16.3.2020; Fokus liegt auf Grippe-Pandemie. Mit Einschränkungen kann das Handbuch auch für die Planung einer Coronavirus-Lage als Orientierung dienen.)
BBK Bund: Coronavirus - Hotlines der einzelnen Bundesländer (BBK Bund)
Robert Koch-Institut (RKI): Informationen zum Thema "Coronavirus Covid-19"
Tourismus, Hotels und Gaststätten
DEHOGA Bayern:
https://www.dehoga-bayern.de/aktuelles/coronavirus/
Kompetenzzentrum Tourismus:
https://corona-navigator.de/
Handel
Handelsverband Deutschland:
https://einzelhandel.de/coronavirus
Handelsverband Bayern:
https://www.hv-bayern.de/aktuelles/?navid=561865561865
Landesverband Groß- und Außenhandel, Vertrieb und Dienstleistungen Bayern e.V.:
https://www.lgad.de/web/themenfelder/corona-pandemie.php
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik:
https://www.bghw.de/presse/pressemitteilungen/aktuelle-pressemitteilungen/das-coronavirus-tipps-fuer-handel-und-warenlogistik
Handwerk
ZDH Zentralverband des deutschen Handwerks:
https://www.zdh.de/themen-a-z/coronavirus/
Handwerkskammer München und Oberbayern:
https://www.hwk-muenchen.de/artikel/coronavirus-informationen-und-hinweise-74,0,9837.html
Handwerkskammer Niederbayern Oberpfalz:
https://www.hwkno.de/artikel/coronavirus-informationen-und-massnahmen-fuer-betriebe-76,0,12043.html
Handwerkskammer Schwaben:
https://www.hwk-schwaben.de/artikel/corona-krise-newsticker-fuers-handwerk-71,0,4092.html
Handwerkskammer Mittelfranken:
https://www.hwk-mittelfranken.de/artikel/corona-das-muessen-sie-ueber-das-neue-virus-wissen-75,0,4984.html
Handwerkskammer Oberfranken:
https://www.hwk-oberfranken.de/artikel/coronavirus-hilfen-fuer-betriebe-informationen-fuer-teilnehmer-72,0,2491.html
Handwerkskammer Unterfranken:
https://www.hwk-unterfranken.de/artikel/coronavirus-hinweise-fuer-betriebe-arbeitnehmer-und-kurs-teilnehmer-78,0,5645.html
Handwerksblatt:
https://www.handwerksblatt.de/themen-specials/lassen-sie-sich-nicht-anstecken/themen-specials/lassen-sie-sich-nicht-anstecken
Handwerkszeitung:
https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/corona-steuererleichterungen-nutzen-diese-praxis-tipps-helfen/150/32554/400074
Ausgangssperren
Für den Fall der Verhängung einer Ausgangssperre hat der vbw Bayern vorsorglich ein Muster für eine Arbeitgeberbestätigung für den Arbeitsweg der Arbeitnehmer erstellt zur Bestätigung der Beschäftigung des Arbeitnehmers im Unternehmen und der Erforderlichkeit der Anwesenheit im Betrieb:
Link zur vbw-Seite.
Quelle: LSWB