Hast du Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Dann betrifft dich dieses Thema – auch mit kleinem Team. Die Grundregel: Für gleiche oder gleichwertige Arbeit bekommen Frauen und Männer das gleiche Geld. So steht es im Entgelttransparenzgesetz. „Entgelt“ meint dabei alles, was du für die Arbeit zahlst – vom Grundgehalt über Boni bis zur Betriebsrente.
Was heute schon gilt
- Die Grundregel gilt für jeden Betrieb, unabhängig von der Größe.
- Verdient jemand für vergleichbare Arbeit weniger als eine Person des anderen Geschlechts, musst du im Streitfall beweisen, dass es dafür sachliche Gründe gibt.
- Weitere Regeln gelten bisher nur für größere Arbeitgeber: Ein Auskunftsrecht haben Beschäftigte erst in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten, Prüfungen und Berichte betreffen Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten.
Ein Beispiel aus dem Alltag
In einer Arztpraxis fangen eine Medizinische Fachangestellte und ein Medizinischer Fachangestellter fast gleichzeitig an, mit denselben Aufgaben. Er hat im Vorstellungsgespräch geschickter verhandelt und bekommt 200 Euro mehr im Monat.
Das reicht als Grund nicht aus. Gerichte haben bereits entschieden: Besseres Verhandeln rechtfertigt keinen Unterschied beim Gehalt – und auch nicht, dass die Person davor auf der Stelle mehr verdient hat. Im Ernstfall musst du die Differenz nachzahlen, unter Umständen zusätzlich eine Entschädigung. Über mehrere Jahre kann das schnell teuer werden.
Was sich ändern wird
Eine EU-Richtlinie verschärft die Regeln deutlich. Deutschland hätte sie bis zum 7. Juni 2026 umsetzen müssen; ein neues Gesetz gibt es aber noch nicht. Geplant ist unter anderem:
- Einstiegsgehalt früh nennen: Bewerberinnen und Bewerber sollen frühzeitig erfahren, welches Einstiegsgehalt für die Stelle gilt, etwa schon in der Stellenanzeige oder vor dem Vorstellungsgespräch. Nach dem Gehalt aus früheren Jobs soll nicht mehr gefragt werden dürfen.
- Regeln offenlegen: Beschäftigte sollen erfahren, nach welchen Kriterien du Gehälter festlegst. Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten dürfen davon ausgenommen werden – ob Deutschland das nutzt, ist noch offen.
- Auskunftsrecht für alle, egal wie groß der Betrieb ist.
- Reden übers Gehalt ist erlaubt: Schweigeklauseln im Arbeitsvertrag sollen verboten werden.
- Berichtspflichten ab 100 Beschäftigten.
- Schadensersatz ohne Obergrenze und Strafen bei Verstößen, zum Beispiel Bußgelder.
Abwarten lohnt sich trotzdem nicht: Das geltende Recht muss schon heute im Sinne der EU-Richtlinie ausgelegt werden.
Was zählt als guter Grund?
In Ordnung sind Unterschiede zum Beispiel wegen einschlägiger Berufserfahrung, einer Qualifikation, die die Stelle wirklich braucht, der Qualität und Menge der Arbeit oder weil sich die Stelle anders nicht besetzen ließ.
Nicht in Ordnung sind Unterschiede wegen Verhandlungsgeschick, wegen des Gehalts der Person davor oder wegen einer Qualifikation, die für die Stelle gar nicht gebraucht wird.
Das kannst du jetzt tun
- Gehälter vergleichen: Wer macht bei dir gleiche oder ähnliche Arbeit – und wird das gleich bezahlt? Denk an alle Bestandteile, nicht nur an das Grundgehalt.
- Regeln aufschreiben: Nach welchen Kriterien legst du Gehälter fest? Halte sie schriftlich fest und wende sie bei allen gleich an.
- Hilfe nutzen: Mit dem kostenlosen EG-Check der Antidiskriminierungsstelle des Bundes kannst du deine Bezahlung selbst überprüfen.
Wenn wir deine Lohnbuchhaltung machen, kennen wir die Zahlen bereits – sprich uns gern an. Bei arbeitsrechtlichen Fragen im Einzelfall hilft dir eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Hast du Fragen? Vereinbare einfach einen Termin – wir sind gerne für dich da.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
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