Die Bundesregierung hat ein Milliarden-Hilfsprogramm für alle Unternehmen beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden. Hierbei kommt der KfW die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern.
In einer ersten Phase des Hilfspakets stellt die KfW im Auftrag der Bundesregierung ab sofort Unternehmen Förderkredite bereit, die von Kreditinstituten an ihre Kunden weitergegeben werden. Hierbei übernimmt die KfW einen großen Teil der Haftung
Welches Kreditprogramm in Anspruch genommen werden kann, hängt von der Größe und dem Alter des Unternehmens ab.
Folgende Kreditprogramme stehen zur Verfügung:
1. Alle Unternehmen
Alle etablierten Unternehmen, die seit mindestens fünf Jahren bestehen, können einen KfW-Unternehmerkredit beantragen. Für jüngere Unternehmen, die noch nicht seit fünf Jahren bestehen, steht der ERP-Gründerkredit zur Verfügung.
Der Höchstkreditbetrag liegt je Unternehmensgruppe bei 1 Milliarde Euro. Es werden verschiedene Laufzeiten von bis zu 5 Jahren angeboten.
Mit einem solchen Kredit können Investitionen oder sog. Betriebsmittel finanziert werden. Unter Betriebsmitteln sind alle laufenden Kosten zu verstehen. Dazu gehören beispielsweise Miete und Kaution für Büro- und Gewerberäume oder Personalkosten.
2. Mittelständische und große Unternehmen
Mittelständische und große Unternehmen können einen KfW-Kredit für Wachstum in Anspruch nehmen. Finanzierungen werden ab einem Kreditbetrag von 25 Millionen Euro angeboten. Beim Nachweis eines entsprechenden Liquiditätsbedarfs ist der Höchstkreditbetrag unbegrenzt. Die KfW beteiligt sich dabei in marktüblicher Art und Weise zu gleichen Bedingungen wie andere Finanzierungspartner an der Finanzierung. Mit dem Kredit können Investitionen oder Betriebsmittel finanziert werden.
So beantragen Unternehmen Kredite
Betroffene Unternehmen, die ein Programm des Corona-Schutzschilds in Anspruch nehmen möchten, können dies über ihre Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner beantragen. Neben der eigenen Bank können dies Geschäftsbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Direktbanken, Bausparkassen, Versicherungen oder Finanzvermittler sein. Wichtig: Die direkte Beantragung bei der KfW ist nicht möglich.
Ein Antrag läuft in vier Schritten:
Hinweis:
Das Bundesfinanzministerium hat zu den Hilfsprogrammen ein übersichtliches Schaubild und einen Fragen-Antworten-Katalog veröffentlicht. Zu der Seite gelangen Sie hier. Details zu den KfW-Corona-Hilfen finden Sie auf der Homepage der KfW.
BMF, Meldung v. 19.3.2020, KfW; NWB
Nachricht am 23.3.2020 aktualisiert und um Details zu den KfW-Corona-Hilfen ergänzt.
Nachricht am 24.3.2020 aktualisiert: Inzwischen wurden die KfW-Hilfen noch einmal angepasst. Lesen Sie hierzu unsere Nachricht v. 24.3.2020.